Bringen die neue Approbationsordnung und juristische Gutachten eine bewährte Leistungsform ins Abseits?

Viele Zahnarztpraxen verfügen über Praxislabore. Diese standen schon immer in der Kritik der gewerblichen Labore - aber durchaus auch der KZVen. Gerade bei MVZ. Seit geraumer Zeit wird in diesem Zusammenhang ein juristisches Gutachten des AVZ diskutiert, dass die Unzulässigkeit von Laborleistungen nahelegt. Was ist da dran? Und verhindert die neue Approbationsordnung in Zukunft Praxislaborleistungen?

In diesem Webinar zeigt Ihnen Rechtsanwalt Jens Pätzold, Partner der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht, wie sich die derzeitige Rechtslage für die Praxislabore darstellt.

Ein Webinar in Kooperation mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht und der DGPL e.V. (Deutsche Gesellschaft Praxislaboratorien)

Vortragsinhalte

  • Neue Approbationsordnung: Das (schleichende) Ende des Praxislabors?
  • Das neue Gutachten des Arbeitgeberverbandes Zahntechnik: Ein scharfes Schwert gegen Praxislabore?
  • Praxislaborgemeinschaften: Was muss beachtet werden und welche Vorgaben machen Gerichte?
  • Wann wird ein Labor gewerblich?
  • Welche Rabatte darf der Zahnarzt behalten - und welche muss er weitergeben?
  • Billig-Zahnersatz - können Krankenkassen Zahnarzt und Patient dazu zwingen?
  • Das Praxislabor im MVZ - Grenzen und Möglichkeiten einer Laborstruktur

Jens Pätzold

Jens Pätzold ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Unternehmensberater. Er hat sich auf das Medizinrecht, als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts konzentriert und betreut nationale und internationale Healthcare-Unternehmen. Niedergelassenen (Zahn-)Arztpraxen berät er bundesweit bei der strategischen und rechtlichen Optimierung und hat dabei zahlreichen Praxen zu einem weit überdurchschnittlichen Wachstum und Ertrag verholfen. Dazu gehört auch die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen. Er ist gefragter Keynote-Speaker, publiziert Bücher und regelmäßig Artikel in Fachliteratur für den Gesundheitsmarkt. Er gehört als Justitiar dem Gründungsvorstand des DGPL e.V. an.


DGPL e.V.

32 Prozent aller Zahnärzte in Deutschland haben ein eigenes Praxislabor. Diese praxiseigenen Labore beschäftigen rund 9.600 Mitarbeiter/innen und generieren einen Jahresumsatz von 1,2 Mrd. Euro. Doch obwohl es zahlreiche deutsche und internationale Fachgesellschaften für differenzierteste Fachbereiche wie Sportzahnmedizin, Alterszahnmedizin oder Implantologie gibt und 75 Prozent aller Zahnärzte in Fachgesellschaften organisiert sind, existierte bisher keine für Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor.

Die DGPL e.V. will ein Sprachrohr für die Belange der Praxislaboratorien sein und eine Plattform für Fortbildungen in diesem Bereich bieten.

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